Das Gebiet "Bregenzerachschlucht" wurde mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung (LGBl. 8/1988 idF 36/2003, Anhang 1) bereits zum "Europaschutzgebiet" erklärt. Für die Nominierung als FFH-Schutzgebiet waren maßgeblich:
Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie*:
Nach Ansicht der Naturschutzorganisationen
ist diese Abgrenzung jedoch nicht ausreichend, da sich die Bregenzerachschlucht in der Natur auf einem wesentlich längeren Abschnitt als einheitlicher Lebensraum präsentiert. Auch auf dem ca. 9 km langen Abschnitt oberhalb des ausgewiesenen Schutzgebiets befinden sich im Wesentlichen dieselben Schutzgüter, wie auch aus aktuellen Erhebungen des Naturbestandes hervorgeht (Waldkarte Voralberg , Biotopinventar Vorarlberg ).
Besonders hervorzuheben sind dabei verschiedene Typen von Schluchtwald, die denLebensraumtypen 9110 und 9180 der FFH-Richtlinie entsprechen:
Die Naturschutzorganisationen fordern daher sowohl von der EU als auch von der Vorarlberger Landesregierung die Prüfung ihres Begehrens und natürlich auch die "baldige Umsetzung".
* Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Wesentliches Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Dieses Ziel soll mit dem Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 erreicht werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Gebiete zu nennen, zu erhalten und zu entwickeln, in denen Arten und Lebensräume von europaweiter Bedeutung vorkommen.