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Konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

Die Vorarlberger Ablehnung der Atomkraft ist bei dem Euratom-Volksbegehren 2011 zum wiederholten Mal deutlich geworden.

Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder heute EURATOM) wurde am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge von Frankreich,Italien, den Beneluxstaaten und der Bundesrepublik Deutschland gegründet und besteht noch heute fast unverändert. Sie ist neben der Europäischen Union eine eigenständige Internationale Organisation, teilt mit ihr jedoch sämtliche Organe.

 

Die EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft) verfolgt das Ziel, "den Lebensstandard der Europäerinnen und Europäer mithilfe der Atomindustrie zu sichern". Die Initiative „Raus aus EURATOM“, die vom Verein „Atomstopp – atomkraftfrei leben“ gestartet wurde, wollte demgegenüber, dass die finanziellen Mittel zur Förderung der Atomenergie gestoppt und stattdessen für die Entwicklung von Technologien zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen eingesetzt werden.

 

Die Vorarlberger Ablehnung der Atomkraft ist bei diesem Euratom-Volksbegehren im März 2011 zum wiederholten Mal deutlich geworden. Mit 13.435 Unterschriften (inklusive Unterstützungserklärungen) und der österreichweit höchsten Stimmbeteiligung von 5,12 Prozent machten sich im “Ländle” sogar mehr Leute für einen Ausstieg aus dem Euroatom-Vertrag stark als in der Bundeshauptstadt (11.263).

 

Diese Textausgabe enthält die konsolidierte Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft sowie der dazugehörigen Anhänge und Protokolle mit den Änderungen aufgrund des am 13. Dezember 2007 unterzeichneten und am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon. Letztmals war eine konsolidierte Fassung dieses Vertrags im Jahr 1995 veröffentlicht worden. Die Ausgabe stammt vom März 2010.

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

PRÄAMBEL  5

TITEL I AUFGABEN DER GEMEINSCHAFT  6

TITEL II DIE FÖRDERUNG DES FORTSCHRITTS AUF DEM GEBIET

DER KERNENERGIE 7

Kapitel 1 Förderung der Forschung  7

Kapitel 2 Verbreitung der Kenntnisse 10

Abschnitt 1 Kenntnisse, über welche die Kommission verfügen kann 10

Abschnitt 2 Sonstige Kenntnisse 11

Abschnitt 3 Bestimmungen über die Geheimhaltung 16

Abschnitt 4 Besondere Bestimmungen  19

Kapitel 3 Der Gesundheitsschutz  20

Kapitel 4 Investitionen  22

Kapitel 5 Gemeinsame Unternehmen 23

Kapitel 6 Versorgung  26

Abschnitt 1 Die Agentur  27

Abschnitt 2 Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe aus dem Aufkommen

der Gemeinschaft 28

Abschnitt 3 Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe aus dem Aufkommen

außerhalb der Gemeinschaft 31

Abschnitt 4 Preise 31

Abschnitt 5 Bestimmungen über die Versorgungspolitik 32

Abschnitt 6 Besondere Vorschriften 33

Kapitel 7 Überwachung der Sicherheit 34

Kapitel 8 Das Eigentum 38

Kapitel 9 Der gemeinsame Markt auf dem Kerngebiet  40

Kapitel 10 Außenbeziehungen 41

TITEL III VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE UND FINANZVORSCHRIFTEN 43

Kapitel 1 Anwendung von bestimmten Bestimmungen des Vertrags über die

Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der

Europäischen Union 43

Kapitel 2 Die Organe der Gemeinschaft   44

Abschnitt 1 Das Europäische Parlament   44

Abschnitt 2 Der Rat  44

Abschnitt 3 Die Kommission 44

Abschnitt 4 Der Gerichtshof der Europäischen Union 45

Abschnitt 5 Der Rechnungshof 46

Kapitel 3 Gemeinsame Vorschriften für mehrere Organe  46

Kapitel 4 Der Wirtschafts- und Sozialausschuss  47

TITEL IV BESONDERE FINANZVORSCHRIFTEN 47

TITEL V ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 50

TITEL VI VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ANLAUFZEIT (AUFGEHOBEN) 56

SCHLUSSBESTIMMUNGEN 56

ANHÄNGE

Anhang I Forschungsgebiet betreffend die Kernenergie gemäß Artikel 4 des

Vertrags 58

Anhang II Industriezweige, auf die in Artikel 41 des Vertrags Bezug genommen

ist  62

Anhang III Vergünstigungen, die den gemeinsamen Unternehmen nach

Artikel 48 des Vertrags gewährt werden können  63

Anhang IV Listen der Güter und Erzeugnisse, die den Bestimmungen des Kapitels

9 über den gemeinsamen Markt auf dem Kerngebiet unterliegen 64

Anhang V Erstes Forschungs- und Ausbildungsprogramm gemäß Artikel 215

des Vertrags (aufgehoben)  69

PROTOKOLLE

Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union   73

Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union  76

Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger

Stellen und Dienststellen der Europäischen Union    98

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union 99

Protokoll über Artikel 40.3.3 der Verfassung Irlands   106

Protokoll über die Übergangsbestimmungen   107

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