Das Natur- und Vogelschutzgebiet am Rohrspitz braucht die Unterstützung zum Schutz und Erhalt des einzigartigen Natura 2000 Gbietes.
Am kommenden Freitag, 24. März 2017 um 09:00 Uhr, verhandelt das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht die Beschwerde der Naturfreunde Vorarlberg von vier Naturschutzorganisationen gegen den positiven Baubescheid der BH-Bregenz im Natura 2000 Gebiet am Rohrspitz.
Es geht auch darum, ob das Gericht der Regierung vorgreift und den Beschwerdeführern Parteistellung im Verfahren zugesteht. Gem. Aarhus-Konvention hätten die Organisationen dieses Recht. Österreich hat diese Konvention bereits 2005 ratifiziert. Doch die Länder, auch Vorarlberg, sind säumig bei der Umsetzung. Dieselbe Wirtschaft, die öffentlich über die Bevorzugung des Naturschutzes jammert, sorgt hinter verschlossenen Türen dafür, dass sich an ihrer eigenen Bevorzugung nichts ändert. Und so wird diese Gerichtsverhandlung womöglich zum Präzedenzfall.
Während der Europäische Gerichtshof die Rechte der Bürger zum Schutz von Ressourcen ausdehnt, herrschen in Vorarlberg nach wie vor veraltete Strukturen.Die für das Verfahren bestellten Gutachter sind dieselben, die für den positiven Baubescheid verantwortlich sind. Um den Beschwerden der Naturschutzorganisationen, etwa der fehlenden Erhebung kumulativer Wirkungen, Recht zu geben, müssten diese Gutachter sich also selbst diskreditieren.Ein Schwachpunkt im System, der längst behoben gehört.Bezeichnend war auch die Ladung zur Verhandlung ins Restaurant des Bauwerbers am Rohrspitz. Gerichtspräsident Brandtner wollte den Termin für einen persönlichen Lokalaugenschein nutzen und konnte erst durch massive Proteste überzeugt werden, dass dies sicher nicht der geeignet Rahmen für eine faire Verhandlung ist.
Jede/r Bürger/in hat das Recht ihr beizuwohnen, um das Verfahren kritisch zu beobachten.Ort: Landesverwaltungsgericht Bregenz, Landwehrstraße 1, Verhandlungsraum 2Zeit: Freitag 24. März 2017, ab 09:00 Uhr