Die 10 Pistenregeln der FIS
Die Pistenregeln der FIS sind kein Gesetz. Aber ...Die Pistenregeln der FIS gelten jedoch nach der gängigen Rechtspraxis für alle Schifahrer und Snowboarder. Wer unter Verstoß gegen die Regeln einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich werden. Zwar weiß eigentlich jeder, dass es sie gibt, im Detail kennt sie aber leider kaum jemand.
Die zehn Verhaltensregeln wurden im Jahre 1967 vom Internationalen Skiverband FIS beschlossen. Sie sind inzwischen zum Maßstab eines ordentlichen Verhaltens des alpinen Skifahrers in aller Welt geworden. Die Regeln gelten sinngemäß auch für Snowboarder:
- Rücksicht auf die anderen Skifahrer: Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.
- Geschwindigkeit und Fahrweise: Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
- Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
- Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
- Einfahren und Anfahren: Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
- Anhalten: Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
- Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
- Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisierung beachten.
- Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Ausweispflicht: Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
[Letzte Aktualisierung 20.12.12]





















